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Desinfektoren – Aktualisierungskurs 2010 PDF  | Drucken |  E-Mail

Kurs-Bezeichnung:

Desinfektoren - Aktualisierungskurs

Ausbildungsbasis

Fortbildung

Besonderheiten

Jährliche Änderung, um aktuelle Themen zu behandeln

Fördermöglichkeit

entfällt

Themen 2010

Hauptthema: Schimmel… und Aktuelles:
Vorkommen, Gefahren, Bekämpfung

Themen 2011

werden jährlich auch für 2011 aktuell erstellt!

Kurs-Termine:

1 Tag

Termine 2010

Land - Ort

13. Januar

Hamburg

Hamburg

26.Mai

Baden-Württemberg

Metzingen

09. November

Baden-Württemberg

Metzingen

09. Februar

Bayern-Süd

München

07. September

Bayern-Süd

Memmingern

09. März

Bayern -Nord

Bad Bocket

26. August

Hessen

Frankfurt/Main

21. September bzw. 12. Oktober

Sachsen

Klingenberg

08. September

Saarland

Saarbrücken

Lehrgangsmaterial

Ein Hefter mit dem Lehrgangsinhalt ist im Kurspreis enthalten.

Kurs-Zeiten:

8:30 Uhr bis 16:45 Uhr

Teilnahmevoraus-setzung

Desinfektor(in) auch sinnvoll für Hygienebeauftragte(r)
(Bitte kommen Sie nur, wenn Sie diese Ausbildung besitzen!)

Fehlzeiten

entfällt

Prüfung

entfällt

Prüfungsversagen

entfällt

Preis:

145 € plus MwSt.

AGB

Beachten Sie bitte unsere AGB unter www.hyginst.de

Teilnahmegrund

Der Desinfektor ist ….
verpflichtet, sich fachlich auf dem aktuellen Stand zu halten.
Bei Teilnahme an mindestens drei Aktualisierungslehrgängen innerhalb von vier Jahren erfolgt eine Anerkennung durch NRW und Hessen!
(In den anderen Bundesländern besteht von Seiten der Ämter noch keine amtlich geprüfte Weiterbildungspflicht.)
Für personenzertifizierte Desinfektoren anerkannte Weiterbildung gemäß
DlN EN ISO / IEC 17024.

Teilnehmerkreis:

N u r Desinfektoren und Hygieneinspektoren

Vertragsgrundlage sind die unter www.hyginst.de abrufbaren AGBs

Sonstiges:
Gemäß der BGR 206 Punkt. 5.2 benötigen Objektleiter (Vorarbeiter) in „Medizinischen Einrichtungen“ (Klinik bis Altenpflegeheim) die Ausbildung zum geprüften Desinfektor.
Um in den Bundesländern NRW und Hessen die Bezeichnung Desinfektor behalten zu dürfen, werden 3 „Wiederholungslehrgänge“ zur Aktualisierung innerhalb von 4 bzw. 5 Jahren gefordert.
Unabhängig davon, dass dieses innerhalb der nächsten Jahre von immer mehr Landesregierungen gefordert werden wird, empfiehlt der Europäische Fachverband für Desinfektoren e.V. jährlich eine Fortbildung.
Letzteres entspricht somit dem „Stand der Technik“. Kommt es durch Desinfektoren zu Fehlern bei der Anweisung oder Durchführung von Desinfektionen und kann eine Fortbildung innerhalb der letzten 12 Monate nicht nachgewiesen werden, könnte das Gericht dem Desinfektor Fahrlässigkeit unterstellen.

Hinweis: Vorgesetzte könnte der Vorwurf des Organisationsverschuldens treffen.

Letzte Aktualisierung ( Friday, 03 September 2010 )