G. Friedemann Schubert - Hygienefachlehrgänge
Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung und Sachkunde was hat welche Wertigkeit
und ist eine Teilnahmebescheinigung oder das Zertifikat einer bekannten „Prüf-Institution“ mehr wert, als das eines Herstellers?
Genau diese Frage stellt sich, wenn man sich heute einer Ausbildungsmaßnahme stellen will. So mutet es schon krotesk an, dass ein Gebäudereingermeister nicht zuvor Geselle sein muss. Auch der ungeschützte Name „Fachwirt für Hygiene und Reinigungstechnik“ ist schnell zu erwerben. Versucht sich dann ein Desinfektor oder Gebäudereinigergeselle
mit den Fachwirt ein Fachgespräch zu führen, zeigt sich erlerntes Wissen bei fehlender Praxis. Einen verbindlichen Fachbegriff für „Schnellausbildungen“ man nennt sie auch „Crashkurse“ gibt es nicht. Trotzdem gehört diesen, wie auch die Sachkunde die Zukunft. Gerade im Gebäudereinigerhandwerk werden wie in anderen Dienstleistungsgruppen immer mehr ungelernte bzw. angelernte Kräfte (=Sachkundige) eingesetzt.
In der Gebäudereinigung sowie anderen zweigen der Dienstleistung, kann durch Erwerb der Sachkunde, welche für einen Teilbereichen eines Ausbildungsberufs erworben wird, die Leistung des ungelernten Mitarbeiters mit der eines gelernten gleich gesetzt werden.
Die Sachkunde kann durch ein Seminar oder durch eine ausgebildete Fachkraft vermittelt werden. Diese soll zusätzlich, wie auch jeder sonstige Ausbilder zumindest über den Nachweis der Ausbildereignung verfügen. Es ist, ggf. zusammen mit der Praxisvorführung, auch die notwendige Theorie zu vermitteln. Der Ausbilder muss sich im Anschluss mehrfach vom Ausbildungserfolg überzeugen. Das ist z.B. in der BGR 250 unter dem Punkt 4.1.2.1
in Pflege und Behandlungsbereichen vorgeschrieben.
Erst dann stellt er die Bescheinigung für den Sachkundigen aus. Ausbildung, Umfang und Kontrollen sind dabei genau zu dokumentieren.
Ein Unternehmen verfügt so in kurzer Zeit über Sachkundige Mitarbeiter, also Fachkräfte. Letzteres ist auf dem Markt, bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 90xxx unverzichtbar.
Zertifikat heißt übersetzt Bestätigung. Ein Zertifikat muss mindestens die Ausbildungsinhalte sowie Ort, Datum, Name der Ausbildungsstätte beinhalten. Gute Zertifikate weisen zusätzlich die Qualifikation der Ausbilder auf.
Ein zertifizierter Lehrgang ohne Angabe einer ISO EN Nummer, wird gemäß den von der Ausbildungseinrichtung selbst vorgegebenen Parametern durchgeführt.
Im Gegensatz dazu werden gemäß ISO EN 9001 zertifizierte Lehrgänge nach Grundsätzen der in der Europäischen Gemeinschaft gültigen Normen durchgeführt.
Für die Bewertung eines Zertifikates sind also nicht Name oder Logo der Schulungen von Herstellern oder Lehrinstitutionen ausschlaggebend. Eine nicht EU- zertifizierte preiswerte Fortbildung oder Sachkunde durch Hersteller vermittelt, muss von Ihrer Wertigkeit nicht zwangsläufig der eines namhaften Instituts oder Prüfanstalt nachstehen.
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