(Staatlich anerkannt/geprüft) - § 17/3 Infektionsschutzgesetz
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Kurs-Bezeichnung: |
DESINFEKTOR (staatlich geprüft/ anerkannt) - § 17/3 Infektionsschutzgesetz |
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Ziel |
Hygienerisiken im Desinfektionsbereich zu erkennen. Schlüssige Desinfektionskon-zepte zu erstellen. Letzteres mit Verantwortlichen zu diskutieren. |
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Ausbildungsbasis |
Ausbildung erfolgt gemäß der Ländergesetzgebung/-Verordnung u. EU-Zert. |
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Besonderheiten |
Zertifiziert DIN EN ISO IEC 9001:2000 Nr. AT 9150605-5001 |
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Fördermöglichkeit |
Bundesagentur für Arbeit - Trägerzulassung für Kurse für Metzingen |
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Kurs-Termine: |
Der Kurs findet „im Allgemeinen“ in Blöcken zu 3 – 4 Tagen statt. |
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Nürnberg |
Januar |
07.-11.01.; 15.-18.01: 21.-24.01.; Prüfung 25.01.13 |
(3 Blöcke) |
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München |
Februar |
28.-31.01.; 04.-07.02.; 18.-22.02.; 26.02.; Prüfung 27.02.13 |
(4 Blöcke) |
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Dresden |
März |
12.-15.03.; 18.-22.03; 25.-27.03; Prüfung 28.03.13 |
(3 Blöcke) |
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Stuttgart/ Metzingen |
April/Mai |
22.-25.04.; 02.- 04.05.; 06.-08.05.;13.-15.05.; Prüfung 16.05.13 |
(4 Blöcke) |
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Berlin |
Juni - Juli |
18.– 21.06.; 01. - 05.07.; 16. - 19.07.; Prüfung 20.07.13 |
(3 Blöcke) |
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Frankfurt/Main |
August/Sept. |
27.-29.08.; 03.-06.09.: 10.-13.09.; 17.-18.09.; Prüfung 19.09.13 |
(4 Blöcke) |
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Dresden/ Klingenberg |
Sept./Oktober |
24.-27.09.; 07.-10.10.; 14.-17.10.; 21.-22.10.; Prüfung 23.10.13 |
(4 Blöcke) |
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Stuttgart/Metzingen |
November |
04.-07.11.; 11.-14.11.; 18.-21-11.; 27.11.; Prüfung 28.11.13 |
(4 Blöcke) |
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Memmingen |
Bitte buchen Sie: München o. Metzingen |
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Saarbrücken |
Bitte buchen Sie: Termine Hessen/ Frankfurt |
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Lehrgangsmaterial |
Ein Ordner oder Fachbuch mit dem Lehrgangsinhalt wird bereitgestellt. |
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Kurs-Zeiten: |
7:45 Uhr bis 16.45 Uhr – Prüfungsort, -Tag u. Zeit nach Bekanntgabe |
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Teilnahmevoraus-setzung |
Erfüllung der Berufschulpflicht, Atemschutztauglichkeit G 26 Teil 1 u. 2 |
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Fehlzeiten |
max. 5%, sonst keine Zulassung zur Prüfung. |
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Prüfung |
Prüfung nach den Prüfungsvorgaben für Med.-Hilfspersonal |
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Prüfungsversagen |
Eine Nachprüfungen ist möglich. Prüfungsordnung - siehe nächste Seiten… |
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Preis |
1150.- € + 50 € Unterlagen + 150 € Prüfgebühr |
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Teilnahmegründe |
Der Desinfektor ist …. |
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Teilnehmerkreis: |
Hygieneinspektoren zur Ausbildung, Dienstleister, Objektleiter, Vorarbeiter und Inhaber, HWL, Aufbereiter Lebensmittelverarbeitung, Wäschereileiter, Behandlungs- und Rettungsdienste. |
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Zertifizierung |
Personenzertifizierung gem. ISO EN 17024:2003 möglich Tel. 08841-795961 |
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Fortbildung |
Jährliche Fortbildungen sind „Stand der Technik“ (siehe Wiederholungskurs) |
Beachten sie bitte die AGBs unter www.hyginst.de
ACHTUNG: Es wird darauf hingewiesen, dass auch dieser Kurs nicht alleine die ständige Teilnahme, sondern auch Lernzeiten erfordert!
Aktuelles zum Desinfektorenkurs
Wie angekündigt bestehen jetzt neben den Ländergesetzen für den öffentlichen Gesundheitsdienst für alle Bundesländer Hygieneverordnungen. Grundlage waren die Änderungen im Juli 2011 des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG).
Bayern hat die Hygieneverordnung vom Januar 2011in 2012 schon wieder novelliert.
Ich empfehle Ihnen sich die Hygieneverordnung Ihres Bundeslandes anzusehen.
Bei Fragen zur Desinfektor in Ihrem Bundesland sollten Sie sich an Ihr zuständiges Landesgesundheits-
oder Untersuchungsamt, bzw. an uns, wenden.
Für den Dienstleister sind eher unsere Kurse zum Staatlich geprüften Desinfektoren gedacht.
Schließlich muss zumindest der Objektleiter (Vorarbeiter) gemäß BGR 206/ 4.3 in Verbindung (5.2) Desinfektor sein um gemäß BGR 250 (4.1.2.1) Einweisungen und Schulungen sowie Qualitätskontrollen durchführen, oder veranlassen zu können.
Der Abschluss als Desinfektor bestätigt in Bundesländern, welche bisher noch über keine Ausbildungs-verordnung verfügen, Desinfektionen gemäß §17 (3) IfSG durchzuführen.
Hinweis: Werden die Desinfektionen lt. Hygieneplan durchgeführt ist nicht einmal die Ausbildung
zum Desinfektor notwendig.
Im Sinne der Qualitätssicherung und des Organisationsverschuldens, kann auf eine qualifizierte Ausbildung nicht verzichtet werden.
Der Freistaat Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben verfügen über Ausbildungsverordnungen. Es ist damit zu rechnen, dass die anderen Bundesländer sich ihrer Verantwortung bewusst werden und früher oder später nachziehen. Letzteres ist insbesonders unter dem Druck antibiotikaresistenten Bakterien wie MRSA, ESBL, VRE u.ä. unverzichtbar.
Um für unsere Kursteilnehmer die Anerkennung in allen Bundesländern und dauerhaft zu sichern, musste der Kurs 2010 um zwei Praxistage auf nun 137 Unterrichtsstunden verlängert werden. So können Sie auch in Bundesländern, ohne Prüfungsordnung diesen Titel „ Staatlich geprüfter Desinfektor“ straffrei führen die noch keine Ausbildungsverordung aufweisen.
Zusätzlich können Sie als Staatlich geprüfter Desinfektor mit einer Weiterbildung als Sachverständiger Desinfektor eine weltweite Anerkennung gemäß DIN ISO 17024 erwerben.
Unsere/ Ihre Ausbildung ist dann weltweit anerkannt!
Die Mehrstunden, das Einsetzen von Geräten und Produkten im praktischen und die Unterricht aufwändigere Prüfung machen den Kurs geringfügig teuerer aber kaum vergleichbar.
Mehr zum Desinfektoren Kurs
Hinweis: Es handelt sich um keinen Schädlingsbekämpfungslehrgang, nur Grundlagen werden vermittelt!
Unterschied staatlich geprüfter Desinfektor oder geprüfter Desinfektor?
In den meisten Bundesländern gibt es bisher keine Ausbildungs- und Prüfordung für Desinfektoren. Somit ist die Ausbildung dort nicht geregelt. Eine oft deutliche kürzere Ausbildung, auch mit „staatlichem Siegel“, wie sie z.B. z.Z. in Bayern angeboten wird, wird von anderen Bundesländern nicht immer anerkannt.
Darüber hilft auch der Beisitz, z.B. eines Mitarbeiters des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht hinweg.
Werden Desinfektoren in Hessen, Nordrhein-Westfalen dem Freistaat Sachsen, Berlin oder Brandenburg
Aus- oder Fortgebildet sollte angemeldet und die Ausbildungsstätte dort anerkannt sein.
Historie:
Der Desinfektorenkurs feierte 2006 am ehemaligen Landesgesundheitsamt für den Gesundheitsdienst sein einhundertjähriges Bestehen.
Inhalte:
In den Grundkursen werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu Infektionskrankheiten, Desinfektion, Sterilisation, Lebensmittelhygiene, Schädlingskunde und Entwesung sowie rechtliche Grundlagen und die Praxis der Desinfektion, vermittelt.
Die Erstellungen von Desinfektions- und Hygieneplänen gehört zu der Qualifizierung.
An konkreten Beispielen wird der Umgang mit andrem Hygienefachpersonal, den Ämtern und Partnern erläutert.
Die erfolgreiche Abschlussprüfung ist Grundlage für eine weitere Ausbildung zum Gesundheitsaufseher, der insbesondere bei den Gesundheitsämtern eingesetzt wird.
-Seit 1988 durften wir ca. 5000 Grundkursteilnehmer ausbilden.
Modulare Ausbildung ermöglicht den Kurs, bei Ausfall, später fortzusetzen!
Wenn Sie den Kurs unterbrechen möchten, sprechen Sie mit uns!
Didaktik: „Was verstanden wurde muss nicht mehr erlernt werden!“(unser Wahlspruch)
Moderne „Erwachsenen Bildung“ an Hand von vielen Beispielen aus der Praxis und einer sinnvollen Unterstützung aktueller Medien und Geräte.
Theorie:
Die wesentlichsten Aspekte wiederholen sich zum besseren Verständnis und der Festigung des Stoffes im Gedächtnis. (Synapsen-Training nach Prof. Dr. Manfred Spitzer/ Ulm).
Praxis:
Die Teilnehmer erlernen den sinnvollen Einsatz des Arbeitsschutzes. Sie werden in die Anwendung aktueller Geräten der Desinfektion, Kontrolle(n) in der Praxis vertraut gemacht. Als Beispiel darf auf Schädlings- und Laborkunde (Beprobungstechniken) hingewiesen werden.
Es geht darum das theoretisch erworbene Wissen situativ rechtlich angemessen umzusetzen.
Exkursionen:
Sichtung von Arbeitsabläufen, -Prozessen, Anwendungen und Durchführung der Desinfektionsmaßnahmen.
Lehrgangsunterlagen:
Die Lehrgangsunterlagen befinden sich in einem Ordner, der zur Unterrichtsbegleitung und zur weiteren Sammlung von Unterlagen gedacht ist. Er dient zum Nachschlagen, insbesondere nach dem Ende des Kurses in der Praxis. Der Ordner beinhaltet ca. 500 Lehrzielfragen. Sie dienen dem Selbststudium.
Als Fachbuch , auch zur Vorbereitung auf diesen anspruchsvollen Kurs, wird der Leitfaden der Desinfektion, Sterilisation und entwesung Behr`s Verlag ISBN: 978-3-89947-351-3 empfohlen.
Prüfungsvorbereitung
Wer Angst hat, kann Zusammenhänge nicht kreativ erarbeiten. Logische Folgerungen werden blockiert. Es lässt sich nur auswendig Gelerntes prüfen. Deshalb nehmen wir dem Teilnehmer die Angst, trainieren Theorei an Fallbeispielen und die Praxis auch in der Praxis.
In den letzten Tagen vor der Prüfung werden die Schwerpunkte des Inhalts mit Beispielen aus der Praxis zur Vertiefung des Stoffes und zur Beruhigung der Teilnehmer global wiederholt.
Täuschung - Prüfbetrug
(1)
Hat der Prüfling bei der Prüfung getäuscht, auch wenn dies erst nachträglich bekannt
wird, so kann der Prüfungsausschuss die Prüfung als nicht bestanden erklären.
(2)
Über die Folgen eines Täuschungsversuches entscheidet der Prüfungsausschuss.
Dieser kann je nach Schwere die Wiederholung des bzw. der betreffenden Prüfungsteile(s) anordnen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären.
Prüfung
(1)
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Das Vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses
kann einzelnen Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung anwesend zu sein.
Vertreter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind berechtigt, an den Prüfungen teilzunehmen.
(2)
Das Vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses wählt die Prüfungsaufgaben aus den Vorschlägen der Lehranstalt aus und bewahrt sie in einem versiegelten Umschlag bis zum Prüfungsbeginn, Das Vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses setzt im Einvernehmen mit der Leitung der Lehranstalt den Zeitpunkt der Prüfung fest und veranlasst die Ladung der Prüflinge.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung und die mündliche Prüfung erstrecken sich auf die im Lehrplan enthaltenen Fächer.
Die schriftliche Prüfung wird von allen Lehrgangsteilnehmern zum selben Zeitpunkt durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Bei der mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als drei Prüflinge gleichzeitig geprüft werden.
Beim Hygiene-Institut Schubert wir jeder Proband in der mündlichen und praktischen Prüfung einzeln geprüft. Der Logistische- und Kostenaufwand erhöht sich, aber die Individualität und der Schweigepflicht wird genüge getan.
Die mündliche Prüfung soll pro Teilnehmer mindestens 15 Minuten umfassen; sie darf 30 Minuten pro Teilnehmer nicht überschreiten.
Bei der praktischen Prüfung hat der Prüfling eine Desinfektionsmaßnahme auszuführen.
Erkrankung, Rücktritt, Versäumnisfolgen
Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so sind die Gründe für den Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Genehmigt es den Rücktritt, so gilt die Prüfung oder der Prüfungsteil als nicht absolviert. Die Genehmigung ist nur zu erteilten, wenn wichtige Gründe vorliegen. Eine Erkrankung ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es der Prüfling, die Gründe für den Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung oder der Prüfungsteil als nicht bestanden
(Note" ungenügend").
Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder unterbricht er die Prüfung, so erhält er für den Prüfungsteil die Note „ungenügend". Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt der Prüfungsteil als nicht absolviert.
Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft das Vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. (§11 Absatz (1) Satz 1 und 4 gilt entsprechend.) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird die Prüfung an einem vom Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu bestimmenden Termin fortgesetzt.
Wiederholung der Prüfung
Hat ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so kann er sie auf eigenen Antrag ohne erneute Teilnahme an einem Lehrgang einmal wiederholen.
Das Vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt den Termin.
Rechtliche Grundlagen:
Infektionsschutzgesetz § 17/3; BGR 206 und 250. Durch die Prüfung wird die Befähigung zur Durchführung von Desinfektionen gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 17/ 3 nachgewiesen. Die Ausbildung und Prüfung beruht auf den vorliegenden Ausbildungs- und Prüfordnungen für Desinfektoren und Desinfektorinnen der Länder. Die Ausbildung befähigt zur Weiterbildung zum Begasungsleiter laut TRGS 522 sowie für die Raumbegasung und zur Prüfung der Personenzertifizierung gemäß ISO EN 17024:2003.
Gemäß der BG-Regeln, Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst BGR 250/ 4.1.2.1, ist die/der Geprüfte befähigt, Unterweisungen und Kontrollen von Desinfektionsmaßnahmen und Verhalten in den Behandlungs-bereichen durchzuführen.
Der Abschluss ist, dem staatlich geprüften Desinfektor in allen Bundesländern, gleichgestellt.
Zu uns:
Seit 1982 sind wir mit hochwertigen Ausbildung auf dem Hygienesektor tätig.
Im Jahre 1985 haben wir die Ausbildungsvorgaben für das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg erstellt, die zum Großteil für Bayern und von vielen Ausbildungsstellen, übernommen wurden. Sie dienen, aktualisiert, heute noch als anerkannte Grundlagen zur Ausbildung der Desinfektoren. 1986 vertrat Herr Friedemann Schubert die Landesuntersuchungsämter Bayern und Baden-Württemberg im Arbeitskreis zur Harmonisierung der Desinfektorenausbildung.
Seit 1988 führen wir Desinfektorenkurse für Anbieter wie Ämter, Ausbildungsstätten, Innungen und Firmen. mit großem Erfolg durch.
Im Landesuntersuchungsamt Baden-Württemberg war Herr Friedemann Schubert bis zum Jahre 2006 als Hauptdozent-Desinfektorenkurs tätig. Auch die „amtlichen Aktualisierungskurse für Desinfektoren“ trugen fast zwei jahrzehntelang seiner Handschrift.
Von 1990 bis 2004 war Schubert als Berufschullehrer und staatlicher Prüfer für das Fach Hygiene tätig.
Im Jahre 2005 wurde Schubert neben seinem Vorsitz des EU-Desinfektorenverbandes als Lehrbeauftragter der Albstadt-Sigmaringen University berufen.
Seit 2006 berät Schubert EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Ausbildung in Hygieneberufen wie
u.a. dem Desinfektor.
Im Jahre 2010 wurden die Kurse, die bis dahin in allen Bundesländern anerkannt waren, um 17 Unterricht-stunden erweitert. Die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfordnung des Freistaats Sachsen wurden so in den Kurs eingebaut, der Kurs in Sachen weiterhin anerkannt.
Damit bildet das Hygiene-Institut Schubert seither wieder „Staatlich geprüfte Desinfektoren“ aus.
Wer pro Jahr 7 – 10 Desinfektorengrundkurse, zusätzlich Aktualisierungs- und Aufbaukurse und Kurse für andere Berufszweige der Hygiene gibt, als Berater und Sachverständiger vor Ort tätig ist und das Grundlangenfachbuch herausgibt, sollte Ihren Erwartungen –in Aktualität und Fachwissen- entsprechen.
Sonstiges:
Ein gutes Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache ist zum ver- und bestehen des Kurses notwendig. Sollten Fragen z.B. zur Eignung eines Teilnehmers bestehen, so sprechen Sie bitte mit uns.
Natürlich läuft während der Ausbildung das Tagesgeschäft weiter. Trotzdem ist es notwendig pro Ausbildungstag mindestens 1 – 2 Std. nachzuarbeiten, zu lernen.
Es wird gebeten, sich die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) auf der Internetseite anzusehen, da sie Vertragsbestandteil sind.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir sind bemüht, Ihren Wünschen zu entsprechen. Wir leben von Ihrer Weiterempfehlung!
Es ist eine Ehre von Mitanbietern in fast allen Bereichen kopiert zu werden.
So dienen wir der Hygiene auch wenn die Kurse nicht bei uns stattfinden.
Nach dem Kurs:
Es wird empfohlen, jährlich einen Fortbildungskurs* in einer anerkannten Ausbildungseinrichtung, oder einem Fachverband für Desinfektoren, zu besuchen. In Ländern mit Ausbildungsverordnung ist das zum Erhalt der Qualifizierung zumeist notwendig.
* Der jährliche Fortbildungskurs muss 8 Unterrichtseinheiten abdecken!
Unsere Kurse sind im Gegensatz zu diversen Mitbewerbern nach DIN-ISO-EN zertifiziert!
Formular zur Kursanmeldung per Fax!
Laden Sie sich unser Anmeldeformular zum ausfüllen herunter und senden Sie
es am besten per Fax zurück.
AGB Download!
Laden Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt herunter.